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Energieberatung und Wärmeschutz – technisch fundiert geplant

Energieberatung und Wärmeschutz

Wir unterstützen Bauherren, Kommunen und Unternehmen bei der energetischen Bewertung und Optimierung von Gebäuden. Dazu gehören:

  • Fachplanung zum Wärmeschutz und zur thermischen Bauphysik
  • Erstellung von Energiebilanzen nach GModG
  • Energieberatung für Neubau und Sanierung
  • Fördermittelberatung und Unterstützung bei der Antragstellung 

Wir entwickeln belastbare Berechnungen und Empfehlungen, die Planungs- und Kostensicherheit schaffen.

Fassadenintegrierte Photovoltaikanlage an Wohnhaus mit Holzverkleidung und Steildach, moderne Lösung zur nachhaltigen Energiegewinnung.
Noppenplatte für Fußbodenheizung mit Verlegehilfe für Heizrohre im modernen Neubau, effizientes System für energieeffiziente Flächenheizung.
Fassadendämmung mit Mineralwolle und Befestigungssystem für Wärmedämmverbundsystem (WDVS) im Zuge von energetischer Sanierung im Außenbereich.

FAQ

Der Wärmeschutznachweis belegt, dass ein Gebäude die energetischen Mindestanforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erfüllt. Er ist Pflichtbestandteil des Bauantrags, Grundlage für die Förderantragstellung und dokumentiert die energetische Qualität des Gebäudes langfristig – für Eigentümer, Nutzer und Behörden.

Die Basis bilden DIN 4108 (Wärmeschutz im Hochbau) und das GModG. DIN 4108 regelt den baulichen Mindestwärmeschutz – also Tauwasservermeidung und Mindestdämmung. Das GModG legt darüber hinaus Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust fest. Für Nichtwohngebäude gelten zusätzliche projektspezifische Vorgaben.

Wir erstellen detaillierte Wärmebrückenberechnungen und berücksichtigen diese in der Gesamtenergiebilanz. Das reduziert Wärmeverluste, vermeidet Schimmelrisiken und verbessert die Energiebilanz – was sich direkt auf die Förderchancen auswirkt.

Eine Energiebilanz berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes auf Basis von Baukonstruktion, Anlagentechnik und Nutzung. Sie ist Pflicht für den Wärmeschutznachweis nach GModG, teilweise Grundlage für Förderanträge bei KfW und BAFA und dient der energetischen Bewertung im Neubau wie im Bestand.

Der Endenergiebedarf zeigt, wie viel Energie ein Gebäude im Betrieb benötigt. Der Primärenergiebedarf berücksichtigt zusätzlich den Aufwand, der entsteht, um diese Energie bereitzustellen. Deshalb ist er ein wichtiger Maßstab für die energetische Bewertung von Gebäuden. Das GModG legt hierfür Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und den baulichen Wärmeschutz fest.

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  • Dipl.-Ing. Katja Hirt
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Telefon: 037341 / 3496
Telefax: 037341 / 3420
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