Startseite
  • Das tun wir für Sie
    • Planen und Bauen
    • Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
    • Brandschutz und Sicherheitsplanung
    • Gebäudeschutz und Spezialberatung
  • Referenzen
    • Neubau und Sanierung
    • Tiefbau und Infrastruktur
  • Über uns
  • Karriere
  • Engagement

Energieeffiziente Modernisierung mit staatlicher Unterstützung fachgerecht umgesetzt

Sanierung und Fördergelder

Wir begleiten energetische Sanierungsmaßnahmen und legen den Fokus auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten, einer qualitätsgesicherten Umsetzung und der Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen. Als Energie-Effizienz-Experte beraten wir zu geeigneten Fördermittelprogrammen und übernehmen die Antragsstellung, Abrechnung und Nachweisführung für den Bauherrn.

Unsere Leistungen:

  • Beratung und Begleitung von Fördermittelprojekten, u.a. der BAFA, KfW und SAB
  • Antragsstellung und Abrechnung in verschiedenen Förder- und Zuschussprogrammen
  • Nachweisführung und Dokumentation nach GModG
  • Planung energetischer Sanierungsmaßnahmen
  • Technische Abstimmung mit Fachplanern und ausführenden Handwerkern
  • Baustellenbegleitung und Qualitätssicherung 

Wir bieten professionelle Unterstützung für förderfähige energetische Maßnahmen und zeigen geeignete staatliche Förderungen und Zuschüsse auf.

Dachausbau mit neu eingesetztem Dachfenster zwischen Holzbalken, inkl. Dämmung und Vorbereitung für modernen Innenausbau im Altbau.
Drohnenaufnahme eines Gebäudekomplexes mit großflächiger Photovoltaikanlage auf dem Dach, Parkplatz und Außenanlagen in ländlicher Umgebung.
Dachdeckerarbeiten an Steildach mit Holzunterkonstruktion, Dämmung und Lattung für Neueindeckung im Rahmen von Dachsanierung oder Neubau.

FAQ

Die wichtigsten Fördergeber sind KfW, BAFA und – in Sachsen – die SAB. Die KfW fördert Effizienzhaus-Standards und Anlagen zur Wärmeerzeugung über zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse. Die BAFA bezuschusst z.B. Maßnahmen an der Gebäudehülle. Und die SAB bietet ergänzende Landesprogramme für sächsische Bauherren. Welches Programm passt, hängt von Vorhaben, Gebäudetyp und geplantem Effizienzstandard ab.

Wir übernehmen die vollständige Antragstellung, begleiten die Umsetzung fachlich und erstellen alle erforderlichen Nachweise für die spätere Abrechnung mit dem Fördermittelgeber.

Zuschüsse werden grundsätzlich erst nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Die Vorfinanzierung liegt beim Bauherrn – das sollte bei der Liquiditätsplanung berücksichtigt werden.

Eigenleistungen sind grundsätzlich möglich, werden aber in der Regel nicht gefördert. In Ausnahmefällen können Materialkosten anerkannt werden, wenn ein Energieeffizienzexperte die fachgerechte Ausführung bestätigt. Für förderfähige Maßnahmen empfiehlt sich die Ausführung durch zugelassene Fachunternehmen.

Förderanträge müssen zwingend vor Beauftragung der Handwerker gestellt werden – ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Ausschluss von der Förderung. Unschädlich sind dagegen das bloße Einholen von Angeboten zur Kosteninformation. Sprechen Sie uns frühzeitig an, damit wir den Antrag rechtzeitig einreichen können.

Weil zwischen Planung und Ausführung oft Lücken entstehen. Selbst gute Pläne werden auf der Baustelle manchmal falsch umgesetzt – bei Dämmung, Luftdichtheit oder Anschlussdetails. Eine baubegleitende Qualitätssicherung erkennt Fehler frühzeitig, bevor sie teuer werden oder Förderbedingungen gefährden. Für den Bauherrn bedeutet das: Die geplanten Energieeinsparungen werden tatsächlich erreicht – und die Förderung bleibt gesichert.

Wir prüfen die fachgerechte Ausführung aller energetisch relevanten Bauteile: Dämmung von Dach, Wand und Boden, Luftdichtheit der Gebäudehülle, Wärmebrücken an Anschlüssen und Durchdringungen, Fenstermontage sowie die Installation technischer Anlagen wie Heizung, Lüftung und Warmwasser.

Bei den meisten relevanten Programmen ja. Die KfW schreibt für geförderte Effizienzhaus-Standards eine qualifizierte Energieeffizienz-Expertenbegleitung vor. Auch die BAFA fordert bei bestimmten Maßnahmen eine fachliche Begleitung. Ohne nachgewiesene Baubegleitung können Fördergelder gekürzt oder vollständig verweigert werden.

Weitere Leistungen aus der Kategorie Energieeffizienz & Nachhaltigkeit

  • Sanierung und Fördergelder
  • Energieberatung und Wärmeschutz
  • Energieausweise und Sanierungsfahrpläne (iSFP)
  • Nachhaltigkeit und Zertifizierung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
Kundenlogin
Geschäftsführung:
  • Dipl.-Ing. Katja Hirt
  • Andreas Gerlach
Telefon: 037341 / 3496
Telefax: 037341 / 3420
E-Mail: kontakt@ibgerlach.de
USt-ID: DE358454195
Steuernummer: 228/111/00653
HRB 35439 Amtsgericht Chemnitz
IB Gerlach GmbH
Hauptstraße 2
09430 Drebach
Telefon: 037341 / 3496