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Planungsrechtliche Grundlagen für erfolgreiche Bauprojekte.

Bebauungspläne und Planungsrecht

Wir unterstützen Kommunen, Projektentwickler und private Bauherren bei der Erstellung planungsrechtlicher Grundlagen, von der ersten Abstimmung bis zur genehmigungsfähigen Unterlage.

Wir erstellen:

  • Bebauungspläne nach BauGB
  • Vorhabenbezogene Erschließungspläne
  • Planunterlagen für die öffentliche Auslegung
  • Ergänzungssatzungen

Wir übernehmen die Abstimmung mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange und die Koordination der erforderlichen Verfahrensschritte.

Weitläufiges Baugrundstück in ländlicher Lage mit Blick über grüne Wiesen und bestehende Wohnbebauung, ideal für Neubauprojekt oder Immobilienentwicklung.
Erschlossenes Baugebiet mit neu angelegter Straße, Straßenbeleuchtung und vorbereiteten Grundstücksflächen für Wohnbebauung im ländlichen Raum.
Drohnenaufnahme eines Gewerbegebiets mit modernen Produktionshallen, Photovoltaikanlagen auf den Dächern und umliegender ländlicher Landschaft.

Wir erarbeiten planungsrechtliche Unterlagen für Kommunen, Projektentwickler sowie private und gewerbliche Investoren – von der ersten Abstimmung bis zur genehmigungsfähigen Unterlage.

Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) nach §12 BauGB ist ein spezielles Planungsinstrument, das Gemeinde und Investor gemeinsam entwickeln. Anders als ein klassischer Bebauungsplan wird er auf ein konkretes Vorhaben zugeschnitten – Planung und Erschließung werden von Anfang an aufeinander abgestimmt. Er ist besonders sinnvoll, wenn ein Investor ein klares Projekt verfolgt und die planungsrechtliche Grundlage dafür erst geschaffen werden muss.

Das hängt von mehreren Faktoren ab: Umfang und Anzahl erforderlicher Gutachten, Anzahl der Abstimmungsrunden mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Komplexität des Verfahrens. Einfachere Verfahren dauern mehrere Monate, komplexe Vorhaben können mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Wir informieren Sie von Beginn an transparent über den realistischen Zeitrahmen.

In vielen Fällen ja – auch im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ist ein Bauantrag oftmals erforderlich. Der Bebauungsplan regelt, was gebaut werden darf. Die Baugenehmigung stellt fest, ob das konkrete Vorhaben diesen Vorgaben entspricht. Ausnahmen gelten z.B. nach sächsischer Bauordnung für bestimmte verfahrensfreie Vorhaben, wenn z.B. die Vorgaben des Bebauungsplanes vollständig eingehalten werden. Wir prüfen das konkret für Ihr Grundstück und stimmen uns bei Bedarf mit der zuständigen Baubehörde ab.

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E-Mail: kontakt@ibgerlach.de
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