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Technische Planung für Ingenieurbauwerke und Erschließungsmaßnahmen

Ingenieurbauwerke & Erschließung

Wir übernehmen die konzeptionelle und hydraulische Planung von Ingenieurbauwerken sowie die technische Ausarbeitung von Erschließungsmaßnahmen für Wohn- und Gewerbegebiete.

Unser Leistungsspektrum:

  • Durchlässe, Stützwände und Sonderbauwerke
  • Kanalplanung für Schmutz- und Regenwasser
  • Erschließungsplanung mit Verkehrsanbindung, Medienversorgung und Entwässerung
  • Böschungssicherungen mit statischer und geotechnischer Abstimmung
  • Geländeanpassungen und Abstimmungen mit Versorgungsträgern

Wir entwickeln funktionale und normgerechte Lösungen, angepasst an die technischen und örtlichen Rahmenbedingungen.

Tiefbauarbeiten im Kabel- und Rohrleitungsbau mit verlegten Schutzrohren und Abwasserleitung in offenem Graben für Hausanschluss.
Drohnenaufnahme eines erschlossenen Baugebiets mit Straßenanbindung, Grundstücksflächen und vorbereiteter Infrastruktur für Neubebauung.
Stützmauer aus Beton-Winkelstützelementen zur Böschungssicherung mit gepflastertem Gehweg und Hangbefestigung im Außenbereich.

Wir planen Bauwerke, die im klassischen Hochbau nicht abgedeckt sind: Durchlässe und kleinere Brückenbauwerke für Entwässerung und Überquerungen, Stützwände und Sonderbauwerke zur Geländesicherung sowie Kanalbauwerke für Schmutz- und Regenwasser. Dazu kommen technische Ingenieurlösungen für die Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten. Wir übernehmen Entwurf, Bemessung, Ausschreibung und Bauüberwachung.

Eine Erschließungsplanung umfasst weit mehr als den Straßenbau. Zu klären sind: Verkehrsanbindung und Wegeführung, Kanalisation für Schmutz- und Regenwasser, Trinkwasser- und Medienversorgung, Geländeanpassungen sowie die Abstimmung mit allen Versorgungsträgern. Fehler oder Lücken in der Erschließungsplanung führen später zu kostspieligen Nacharbeiten. Wir koordinieren alle Gewerke und Träger von Anfang an.

Immer dann, wenn Hänge oder Geländekanten statisch gefährdet sind – durch Hangrutschung, Erosion oder bauliche Eingriffe wie Abgrabungen und Aufschüttungen. Auch bei Neubauten in geneigtem Gelände ist eine Böschungssicherung häufig Pflichtbestandteil der Planung.

In Sachsen z.B. gilt: Stützwände und Geländeauffüllungen sind ab bestimmten Höhen oder Volumina genehmigungspflichtig – auch wenn sie auf dem eigenen Grundstück liegen. Entscheidend sind Wandhöhe, Geländesprung und die Nähe zu Grundstücksgrenzen oder öffentlichen Verkehrsflächen. Standsicherheit und Entwässerung müssen in jedem Fall nachgewiesen werden. Wir prüfen die Genehmigungspflicht, erstellen die notwendigen Unterlagen und planen die Maßnahme bautechnisch korrekt.

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  • Neubau und Sanierung
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  • Bebauungspläne und Planungsrecht
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  • Dipl.-Ing. Katja Hirt
  • Andreas Gerlach
Telefon: 037341 / 3496
Telefax: 037341 / 3420
E-Mail: kontakt@ibgerlach.de
USt-ID: DE358454195
Steuernummer: 228/111/00653
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