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Professionelle Nachweisführung für Neubau und Bestandsgebäude

Brandschutzkonzepte und Nachweise

Wir entwickeln:

  • Brandschutzkonzepte nach landesrechtlichen Vorgaben
  • Brandschutznachweise für Genehmigungsverfahren
  • Sonderlösungen und Kompensationsmaßnahmen für komplexe oder besondere Anforderungen

Unsere Dokumentationen bieten Planungs- und Rechtssicherheit über den gesamten Projektverlauf.

Optische Signal- und Warnleuchte an Gebäudewand, Teil moderner Brandmeldeanlage für akustische und visuelle Alarmierung im Innen- und Außenbereich.
Automatische Brandschutztür mit Türschließer und Feststellanlage im Innenbereich, Teil moderner Sicherheits- und Brandschutztechnik in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden.
Notausgangstaster an Tür mit Panikschloss und Türgriff im Innenbereich, sicherheitsrelevante Ausstattung für Flucht- und Rettungswege nach Brandschutzvorschriften.

FAQ

Ein Brandschutzkonzept ist bei Sonderbauten und größeren Gebäuden ab Gebäudeklasse 4 erforderlich. Als Sonderbauten gelten u. a. Schulen, Kitas, Hotels, Pflegeheime, Krankenhäuser, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten und Industriebauten. Auch bei besonderen Nutzungen – etwa wenn viele Menschen gleichzeitig anwesend sind oder erhöhte Brandlasten bestehen – schreibt die Baubehörde ein Brandschutzkonzept vor. Es bildet die Grundlage für das Genehmigungsverfahren und die spätere Ausführung.

In der Regel nein. Einfamilienhäuser fallen baurechtlich meist in Gebäudeklasse 1 oder 2. Für diese Gebäude reicht der allgemeine Brandschutznachweis, der bereits Bestandteil der normalen Bauantragsunterlagen ist. Ein gesondertes Brandschutzkonzept ist nicht erforderlich.

Ein Brandschutzkonzept beschreibt systematisch, wie ein Gebäude im Brandfall schützt. Es umfasst die Bewertung der Gebäudestruktur und Nutzung, die Festlegung von Brandabschnitten und Feuerwiderstandsklassen, Rettungsweglösungen, Entrauchungskonzepte sowie Maßnahmen des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes. Bei Abweichungen von Standardanforderungen werden Kompensationsmaßnahmen entwickelt und begründet. 

Der Brandschutznachweis ist eine kompakte, formalisierte Darstellung der brandschutzrelevanten Kennwerte – ausreichend für Standardgebäude bis Gebäudeklasse 3. Das Brandschutzkonzept geht weiter: Es beschreibt Schutzziele, Maßnahmen und Alternativen im Detail – notwendig bei Sonderbauten, komplexen Nutzungen oder wenn Standardlösungen nicht anwendbar sind. Welches Dokument für Ihr Vorhaben erforderlich ist, klären wir im ersten Gespräch.

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