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Rechtssichere Organisationsunterlagen für den betrieblichen Brandschutz

Brandschutzordnungen

Wir erstellen und prüfen Brandschutzordnungen nach DIN 14096, bestehend aus:

  • Teil A: Aushang für alle Personen im Gebäude
  • Teil B: Schriftliche Unterweisung für Beschäftigte
  • Teil C: Aufgaben und Pflichten für Brandschutzverantwortliche 

Damit schaffen wir klare Strukturen für den organisatorischen Brandschutz im laufenden Betrieb.

Rauchabzugsschalter zur Rauchfreihaltung mit STOP-Taster und Kontrollleuchte, Teil einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) im Gebäude für Brandschutz und Sicherheit.
Brandschutzordnung mit Verhaltensregeln im Brandfall, Notruf 112, Fluchtweg-Hinweisen und Feuerlöscher-Nutzung, gut sichtbar an Innenwand angebracht.
Fachliteratur zum Thema Brandschutz mit Brandschutzatlas, DIN 4102 und Eurocodes in geordneter Regalaufstellung für Planung, Bau und Sicherheitsvorschriften.

FAQ

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist vorgeschrieben für Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Gebäude, die regelmäßig von Dritten genutzt werden – etwa Schulen, Kitas, Pflegeheime, Hotels, Versammlungsstätten, Bürogebäude und Gewerbebetriebe. Auch Vermieter größerer Wohnanlagen sind häufig zur Erstellung verpflichtet. Ohne Brandschutzordnung riskieren Betreiber und Eigentümer im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen. Im Zweifel gilt: lieber erstellen als darauf verzichten.

Die DIN 14096 schreibt vor, dass eine Brandschutzordnung den aktuellen Gegebenheiten entsprechen muss. Eine Überarbeitung ist erforderlich, sobald sich Nutzung, Personal, Technik oder Brandschutzmaßnahmen ändern. Wir unterstützen bei der turnusmäßigen Prüfung – damit Ihre Unterlagen jederzeit rechtssicher und einsatzbereit sind.

Weitere Leistungen aus der Kategorie Brandschutz & Sicherheitsplanung

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Telefon: 037341 / 3496
Telefax: 037341 / 3420
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