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Planung, Kontrolle und Dokumentation aller brandschutzrelevanten Baumaßnahmen

Brandschutzplanung und Bauüberwachung

Wir bieten von der Detailplanung bis zur behördlichen Abnahme folgende Leistungen: 

  • Erstellung brandschutztechnischer Detailplanungen
  • Begleitung und Überwachung der Ausführung vor Ort
  • Abstimmung mit Fachplanern, Bauleitung und Behörden
  • Koordinierung der Prüfung auf normgerechte Ausführung
  • Entwicklung von Kompensationsmaßnahmen und Sonderlösungen bei Abweichungen 

Auch bei komplexen Anforderungen oder notwendigen Abweichungen finden wir rechtssichere Lösungen – in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden.

Deckenmontierter Rauchmelder im Innenbereich eines Gebäudes, moderne Brandschutztechnik zur frühzeitigen Raucherkennung und Sicherheit im Wohn- oder Gewerbebau.
Treppenhaus im Innenbereich mit rutschfesten Stufen, Edelstahl-Handlauf und moderner Wandgestaltung, barrierearme Ausführung im öffentlichen oder gewerblichen Gebäude.
Feuerlöscher zur Wandmontage im Innenbereich, moderne Brandschutzausstattung für Gebäude zur schnellen Brandbekämpfung und Erhöhung der Sicherheit.

FAQ

Eine qualifizierte Brandschutzplanung beginnt mit der Gebäudeanalyse: Nutzung, Gebäudeklasse, Personenzahl und bauliche Struktur bestimmen die Anforderungen. Darauf aufbauend werden Schutzziele definiert – etwa die Sicherheit von Rettungswegen, die Verhinderung der Brandausbreitung und der Schutz von Einsatzkräften. Konkret geplant werden Brandabschnitte, Feuerwiderstandsklassen, Entrauchungsanlagen, Fluchtwege und technische Brandschutzanlagen. Alle Maßnahmen werden mit Behörden, Fachplanern und ausführenden Unternehmen abgestimmt.

Brandschutz ist nur so gut wie seine Ausführung. Selbst korrekt geplante Maßnahmen können auf der Baustelle fehlerhaft umgesetzt werden – bei Brandschutzverglasung, Abschottungen, Türen oder Leitungsdurchführungen. Fehler bleiben oft unsichtbar, bis es zu spät ist. Fehlerhafte Ausführungen können im Ernstfall lebensgefährlich sein, zur Verweigerung der Nutzungsgenehmigung führen und nachträglich erhebliche Kosten verursachen. Regelmäßige Kontrolle vor Ort ist deshalb kein optionaler Zusatz, sondern Pflichtbestandteil einer verantwortungsvollen Brandschutzplanung.

Abweichungen entstehen, wenn ein Gebäude die normativen Standardanforderungen nicht erfüllen kann – etwa bei Bestandsgebäuden, besonderen Nutzungen oder architektonischen Besonderheiten. In solchen Fällen entwickeln wir Kompensationsmaßnahmen und Sonderlösungen, die das gleiche Schutzniveau auf anderem Weg erreichen. Diese stimmen wir direkt mit der zuständigen Brandschutzbehörde ab und dokumentieren sie rechtssicher.

Weitere Leistungen aus der Kategorie Brandschutz & Sicherheitsplanung

  • Brandschutzplanung und Bauüberwachung
  • Brandschutzkonzepte und Nachweise
  • Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne
  • Brandschutzordnungen
  • Sicherheits- & Gesundheitsschutz (SiGeKo)
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  • Dipl.-Ing. Katja Hirt
  • Andreas Gerlach
Telefon: 037341 / 3496
Telefax: 037341 / 3420
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