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Sicherheitskoordination auf Baustellen nach Baustellenverordnung

Sicherheits- & Gesundheitsschutz (SiGeKo)

Als SiGeKo übernehmen wir:

  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Erstellung der Baustellenordnungen
  • Gefährdungsbeurteilungen und Ablaufkoordination
  • Koordination verschiedener Gewerke hinsichtlich Sicherheitsanforderungen
  • Sicherheitsbegehungen und Baustellendokumentation 

Für Bauherren bedeutet das: weniger Aufwand und mehr Sicherheit – und die Gewissheit, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Baukran mit Ballastgewichten und Antriebseinheit auf Baustelle, umgeben von Bauzaun und Materiallager für Hochbauprojekt im Außenbereich.
Baustellenabsperrung mit rot-weißen Schutzgittern und Bauzaun zur Sicherung von Tiefbauarbeiten auf gepflasterter Fläche im Außenbereich.
Baugerüst an mehrstöckigem Gebäude mit Mauerwerksarbeiten und Materialrutsche, eingesetzt für Fassadenbau und Rohbauarbeiten im Hochbau.

FAQ

Die Baustellenverordnung schreibt einen SiGeKo vor, sobald mehrere Gewerke gleichzeitig oder nacheinander tätig sind – unabhängig von der Projektgröße. Zusätzlich gilt: Überschreitet die Baustelle voraussichtlich 30 Werktage mit mehr als 20 gleichzeitig Beschäftigten oder einen Gesamtumfang von 500 Personentagen, ist ein SiGeKo in jedem Fall Pflicht. Bei besonderen Gefährdungen – etwa Arbeiten in der Nähe von Leitungen oder in kontaminierten Bereichen – gilt die Pflicht unabhängig von diesen Schwellenwerten.

Ja – sobald mehrere Firmen beteiligt sind, gilt die Baustellenverordnung auch beim Einfamilienhaus. Verantwortlich ist immer der Bauherr als sogenannter Normadressat. Für einen wesentlichen Teil dieser Pflichten kann er einen Koordinator bestellen. Wir übernehmen diese Aufgabe zuverlässig und normgerecht.

Der SiGeKo erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), führt Gefährdungsbeurteilungen durch, stimmt die Gewerke hinsichtlich sicherheitsrelevanter Abläufe ab und überwacht die Umsetzung auf der Baustelle. Der Bauherr bleibt Hauptverantwortlicher – der SiGeKo entlastet ihn operativ.

Weil der Bauherr bei Arbeitsunfällen auf seiner Baustelle persönlich haftet – auch wenn er selbst nicht vor Ort ist. Ein qualifizierter SiGeKo reduziert dieses Haftungsrisiko, sorgt für nachweisbare Arbeitssicherheit und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten und dokumentiert werden. Im Schadensfall ist die lückenlose Dokumentation des SiGeKo der entscheidende Nachweis.

Weitere Leistungen aus der Kategorie Brandschutz & Sicherheitsplanung

  • Brandschutzplanung und Bauüberwachung
  • Brandschutzkonzepte und Nachweise
  • Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne
  • Brandschutzordnungen
  • Sicherheits- & Gesundheitsschutz (SiGeKo)
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Geschäftsführung:
  • Dipl.-Ing. Katja Hirt
  • Andreas Gerlach
Telefon: 037341 / 3496
Telefax: 037341 / 3420
E-Mail: kontakt@ibgerlach.de
USt-ID: DE358454195
Steuernummer: 228/111/00653
HRB 35439 Amtsgericht Chemnitz
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Hauptstraße 2
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